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Erdbestattung


Die Erdbestattung ist die klassische Art der Bestattung. Hierbei wird die/der Verstorbene in einem Sarg aus verrottbarem Material, vorwiegend aus Holz, in einem Erdgrab beigesetzt.



Grabarten für die Erdbestattung:


Reihengrabstellen

werden immer der Reihe nach belegt. Die Lage der Grabstellen können nicht ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht einer solchen Grabstelle beträgt die Dauer der Ruhefrist und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist wird die Grabstelle abgeräumt.



Familiengrabstellen

können von den Angehörigen (je nach Friedhof) ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht dieser Grabstellen beträgt meist 40 Jahre und kann nach Ablauf nachgekauft werden. Familiengräber gibt es als einstellige und mehrstellige Grabstellen.



Familiengrabstellen mit Tiefbelegung

sind Grabstellen, die aufgrund ihrer besonderen Tiefe die Möglichkeit der Bestattung von zwei Erdbestattungen übereinander bieten. Bei zweistelligen Tiefgrabstellen können also 4 Erdbestattungen stattfinden.



mehrstellige Familiengrabstellen

sind Grabstellen, in denen mehrer Erdbestattungen nebeneinander beigesetzt werden können. Das bedeutet für zweistellige Familiengrabstellen, dass zwei Erdbestattungen, bei dreistelligen Grabstellen drei Erdbestattungen nebeneinander stattfinden können.



Selbstverständlich gibt es auch noch andere Beisetzungsmöglichkeiten auf Friedhöfen.

Welche Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten die Friedhöfe in Ihrer Umgebung bieten erfahren Sie beim zuständigen Friedhofsamt Ihrer Gemeinde.

Dort können Sie in der Friedhofsatzung genau entnehmen, welche Nutzungsbedingungen, Ruhefristen, Grabarten und Kosten für eine Grabstelle auf Sie zukommen würden.

Wir kennen alle Möglichkeiten zur Beisetzung in Oberursel und Umgebung.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, fragen Sie uns, denn dafür sind wir da.